Zusatzinformationen Corona:
- Sollten die Mieter aufgrund einer Corona-Erkrankung in Quarantäne versetzt werden, und die Reise deshalb nicht antreten können, erfolgt gegen Nachweis kostenlos eine 100prozentige Erstattung der bereits geleisteten
Zahlungen.
- Sollte durch behördliche Auflagen in Verbindung mit der Corona-Pandemie eine Vermietung der
Ferienwohnung nicht möglich sein, verliert der Mietvertrag seine Gültigkeit. Bereits geleistete Zahlungen werden vollumfänglich erstattet.
Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.